Corona-Virus hält Einzug in Deutschland

Erst Anfang dieser Woche richteten wir unseren Blick nach Süden und bangten, dass der Corona-Virus (SARS-CoV-2) doch auf der anderen Seite der Alpen verharrt. Leider hat dies nicht funktioniert und mittlerweile gibt es bestätigte Corona-Fälle in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sowie mehrere Verdachtsfälle in anderen Bundesländern.

Wie hoch ist das Risiko in Deutschland und was bedeutet das Corona-Virus für unsere Praxen?
Grundsätzlich gilt, dass sich das Corona-Virus genauso verbreitet wie das Influenza-Virus. Das Influenza-Virus – auch Grippe-Virus – befällt jedes Jahr mehrere Tausend Menschen in Deutschland. Bei Grippe wissen wir alle, wie wir uns verhalten sollen: Regelmäßiges Händewaschen (im Privatbereich); im beruflichen Bereich regelmäßige Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt, Schutz der Atemwege und regelmäßige Desinfektion der Flächen wie Klinken, Türrahmen und ähnlichem. Die gleichen Hygieneempfehlungen gibt das Robert-Koch-Institut jetzt auch für den Umgang mit dem Corona-Virus an, um eine mögliche Infektion zu vermeiden.

Wer also in seiner Praxis die tägliche Arbeitshygiene gewissenhaft betreibt, sollte ein großes Risiko ausräumen. Wenn wir dann unsere Patienten noch in die Pflicht nehmen und darauf hinweisen, dass stark erkältete oder anderweitig erkrankte Person besser zuhause bleiben, reduzieren wir nochmals eine Gefahrenquelle. Hierbei sollte sich jeder seiner Eigen- und Fremdverantwortung seinen Mitmenschen gegenüber bewusst sein.

Für Praxisinhaber stellen sich aber auch wirtschaftliche Fragen: Was passiert, wenn trotz aller Maßnahmen unsere Praxen geschlossen bzw. unsere Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden? Wer bezahlt den Ausfall, wer die laufenden Lohnkosten? Für kleinere Praxen kann das schon existenzgefährdend sein.

Ob Entschädigung nach § 56 IfSG, Kurzarbeit, Betriebsunterbrechungsversicherung - für unsere Mitglieder haben wir ein Merkblatt mit Hinweisen erstellt und im internen Mitgliederbereich unter "Hygiene und Arbeitsschutz" hinterlegt.

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