Corona-Virus: aktualisiertes Merkblatt, Dokumentationsbögen und Plakate mit Hygienetipps

Das Corona-Virus (SARS-CoV-2) bestimmt zunehmend den Arbeitsalltag in der Podologie und viele Praxisinhaber blicken besorgt auf dessen Entwicklung. In diesem Zusammenhang haben wir unser Merkblatt aktualisiert und erweitert.

Darf ich Patienten mit unklaren Symptomen ablehnen? Erhalte ich bei freiwilliger Praxisschließung Ersatzleistungen? Wie dokumentiere ich die Frequenzunterbrechung? Was ist mit Entschädigungen bei angeordneter Quarantäne? Diese und weitere Fragen haben wir aufgegriffen und insbesondere die arbeitsrechtliche Sicht rund um die Arbeitsleistung, Vergütung und wechselseitige Schutzpflichten beschrieben. Das Merkblatt enthält diverse Hilfestellungen und Hinweise für Praxen im Umgang mit den derzeitigen Anforderungen.

Derzeit können noch keine konkreten Aussagen über eine mögliche finanzielle Unterstützung der Praxen bei Ausbleiben der Patienten oder Absagen der Pflegeeinrichtungen getroffen werden. Wir empfehlen deshalb, die Praxen nicht freiwillig zu schließen, sondern die Ausfälle sorgfältig zu dokumentieren. Ein Entschädigungsanspruch ergibt sich aktuell nur bei behördlich angeordneter Schließung (§ 56 IfSG).

Das Merkblatt, die Dokumentationsbögen und Plakate mit Hygienetipps für Patienten stehen im internen Mitgliederbereich unter der Rubrik „Hygiene und Arbeitsschutz“ zum Download zur Verfügung.

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