Corona-Update 26.08.2021 – Testpflicht ja oder nein?

Nachdem nun in den letzten beiden Tagen auch die Änderungen für Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen veröffentlicht wurden, finden Sie nachstehend die aktualisierten Regelungen:

Keine Pflicht zur Vorlage eines Negativtests nichtimmunisierter Personen besteht für medizinische/therapeutische Leistungen in folgenden Bundesländern:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Länderregelungen mit bedingter oder absoluter Testpflicht im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt:
Bremen: Testpflicht ab einer Inzidenz von 35

Niedersachsen: Testpflicht für nichtimmunisierte Personen ab einer Inzidenz von 50 + Warnstufe 1

Nordrhein-Westfalen: Testpflicht für nichtimmunisierte Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen oder ausüben, ab einer Inzidenz von 35 des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Das MAGS NRW verbleibt trotz unserer Intervention bei seiner Auffassung, dass alle körpernahen Dienstleistungen sowohl therapeutische als auch ärztliche Behandlungen umfassen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Regelung gilt nicht „bei dringend medizinischen oder pflegerischen Behandlungen, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit oder der gesundheitliche Zustand der Person eine vorherige Testung nicht zulassen.“ (Stellungnahme MAGS NRW vom 23.08.2021)

Bitte beachten Sie, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt die Regelungen spezifizieren und von den Landesregelungen abweichen kann.

Ferner gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln, praxisspezifische Hygienekonzepte und Risikobewertungen, die Arbeitsschutzverordnung und die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft.

Unsere Mitglieder haben eine detaillierte Übersicht per E-Mail erhalten.

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