Corona-Soforthilfen: Umsetzung durch die Länder

Ab sofort können betroffene Soloselbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte bei Bedarf Bundes-Soforthilfen beantragen.

Die Anträge können bei den Ansprechpartnern der Länder gestellt werden (s. u.).

Laut dem Bundesministerium der Finanzen soll eine schnelle und unbürokratische Auszahlung erfolgen.

Download: Ansprechpartner der Länder
Nähere Informationen: Bundesfinanzministerium

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