Corona-Pandemie: Verlängerung und teilweise Verschärfung der Maßnahmen

Am 05.01.2021 haben die Bundeskanzlerin und die Vertreter*innen der Landesregierungen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens beschlossen bzw. verlängert:

Verlängerung der bestehenden Einschränkung
Die bisherigen Bestimmungen haben weiter Bestand und wurden bis zum 31.01.2021 verlängert. Auch die Einschränkungen des Schulbetriebs und der Kindertagesstätten sind hiervon betroffen.

Kontaktbeschränkungen
Private Treffen sind nur noch mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt gestattet.

Bewegungsbeschränkungen in Hotspots (Inzidenz von >200)
In Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt, soll der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort eingeschränkt werden, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor.

Diese Beschränkungen betreffen den privaten Bereich! Fahrten zur Arbeit sind auch bei einer eventuellen Bewegungsbeschränkung weiterhin möglich, ebenso können Ihre Patienten weiterhin Ihre Podologische Praxis aufsuchen. Unsere Mitglieder können die Arbeitsbescheinigung im Mitgliederbereich auf unserer Website nutzen (https://www.bv-fuer-podologie.de/Login.html).

Zusätzlich wurden in einzelnen Bundesländern Änderungen in Bezug auf die (Winter-)Ferien beschlossen. Aktuell liegen uns folgende Regelungen vor:

Thüringen
Die Ferien wurden vom 08.02.2021 auf den 25.01.2021 vorgezogen. Der eingeschränkte Regelbetrieb der Schulen soll ab 01.02.2021 wieder beginnen.

Sachsen
Die Ferien wurden vom 15.02.2021 auf den 01.02.2021 vorgezogen. Es wird nur eine Ferienwoche geben, die zweite Ferienwoche wird auf die Woche vom 29.03.2021 verschoben. Der eingeschränkte Regelbetrieb der Schulen beginnt voraussichtlich am 08.02.2021

Weitere Entscheidungen stehen noch aus.

Es kann in den einzelnen Landkreisen zu Abweichungen der Regelungen kommen. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde.

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