Corona-Pandemie: Maßnahmen zur Eindämmung

Am 22.03.2021 haben die Bundeskanzlerin und die Vertreter*innen der Landesregierungen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens beschlossen bzw. verlängert. Wir haben das wichtigste für Ihren Praxis-Alltag zusammengefasst:

  • Der bestehende Lock-Down wird bis zum 18. April 2021 verlängert.

  • „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“:
    Der 01. April (Gründonnerstag) und der 03. April (Samstag) sollen als zusätzlicher Ruhetag definiert werden. Einzelne Unternehmen dürfen teilweise öffnen, welche Unternehmen dies sind ist dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz nicht zu entnehmen.

  • Landkreise sollen „Notbremse“ konsequent umsetzen:
    In Regionen, in denen der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 überschritten wird, sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden.

  • Impfungen
    Weiterhin sollen Bewohner*innen und Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen bevorzugt geimpft werden.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz müssen nun in die Rechtsverordnungen der Bundesländer überführt werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Veröffentlichungen in Ihrem Bundesland. Von den regionalen Gesundheitsbehörden können im Bedarfsfall weitere Regelungen erlassen werden.

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