Corona-Impfstoff erhält EU-Zulassung

Am 21. Dezember 2020 hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer empfohlen. Nun muss noch die EU-Kommission ihre Zustimmung erteilen, dann ist der Impfstoff für die Europäische Union (EU) formell zugelassen. Mit den ersten Impfungen soll am 27. Dezember 2020 begonnen werden können.

Impfkategorisierung
In der Anfangszeit wird noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung stehen, weshalb mit einer Unterteilung in Impfprioritäten die Reihenfolge des Impfanspruchs in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2(Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) festgelegt wurde.

Gesundheitsfachberufe - und somit Podologinnen und Podologen - sind in der der zweiten Stufe Schutzimpfungen mit hoher Priorität eingeordnet. Unter § 3 Nr. 5 CoronaImpfV wird dies durch den Satzteil „…, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, …“ bestimmt.

Die Gesundheitsbehörden in den Bundesländern legen das weitere Vorgehen, insbesondere die Terminvergabe, fest.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

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