Bundesverband für Podologie vom G-BA als stellungnahmeberechtigte Organisation anerkannt

Bedingt durch die Corona-Epidemie hat sich die Entscheidung um einige Monate verzögert, doch nun ist der Bundesverband für Podologie durch den G-BA jetzt auch als stellungnahmeberechtigte Organisation der Leistungserbringer für den Erlass der Heilmittelrichtlinie anerkannt worden.

Mit Bescheid vom 22.06.2020 hat die zuständige Fachabteilung des G-BA dem Bundesverband diese Qualifikation zuerkannt. In seiner Beurteilung unterstreicht der G-BA, dass der Bundesverband die Interessen der Heilmittelerbringer im Bereich Podologie wahrnimmt, indem er sich für die Vertretung dieser Berufsgruppe sowie die Förderung und Weiterentwicklung des Berufsbildes einsetzt. Ferner unterstützt er nach ausdrücklicher Feststellung des G-BA die wissenschaftliche Aufarbeitung und die Entwicklung von Leitlinien in Diagnostik und Therapie im Bereich der Podologie.

Als weitere Voraussetzung der Stellungnahmeberechtigung vor dem G-BA ist der Bundesverband maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Sinne der §§ 124 ff. SGB. In dieser Eigenschaft handelt er derzeit gemeinsam mit den weiteren maßgeblichen Verbänden den Bundesrahmenvertrag für den Heilmittelbereich Podologie aus, der bis zum 30.09.2020 zu schließen ist und alle relevanten Fragen für die Erbringung der podologischen Therapie verbindlich regelt.

Die Aufnahme in den Kreis der Stellungnahmeberechtigten erweitert neben der schon erfolgten Anerkennung als Maßgebliche Spitzenorganisation das Handlungsspektrum für den Bundesverband für Podologie und damit für die Belange der Podologinnen und Podologen: Gemäß § 92 Abs. 6 SGB V sind die Stellungnahmen der anerkannten Berufsverbände in die Entscheidung über die Heilmittelrichtlinien zwingend einzubeziehen. Den Richtlinien kommt überragende Bedeutung bei der Bestimmung der vorordnungsfähigen Heilmittel sowie der Zuordnung von Heilmitteln zu bestimmten Indikationen zu.

 

 

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