Bundesverband für Podologie und opta data starten eVO-Check zur neuen Heilmittelverordnung

Zum 1. Januar 2021 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft, denn die Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln sind über die Jahre immer komplexer geworden. Das hat nun auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erkannt und eine grundlegende Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie initiiert. Die Ziele: mehr Übersichtlichkeit, eine höhere Standardisierung, größere Verordnungssicherheit und weniger Bürokratie.

Damit den Mitgliedern des Bundesverbandes für Podologie ein Großteil der Sorgen, rund um die neuen Verordnungen und der Heilmittel-Richtlinie zum Jahreswechsel genommen werden können, hat der maßgebliche Berufsverband der Podologie am eVO-Check der opta data tatkräftig mitgewirkt.

Der eVO-Check ist eine einfache, nutzerfreundliche Lösung für den podologischen Praxisalltag. Jederzeit mobil verfügbar als App (iOS und Android) für das Smartphone oder Tablet, sowie und als Desktop-Version für den Rechner oder Laptop auf thevea.de. Bei der Anwendung werden einfach die Angaben aus der neuen podologischen Heilmittelverordnung in die entsprechenden Felder übertragen und geprüft. Dabei werden keinerlei Verordnungsdaten gespeichert. Zur Registrierung werden lediglich Name und E-Mail-Adresse benötigt.
Ob die neuen Verordnungen vom Arzt korrekt und vollständig ausgestellt werden, kontrolliert der eVO-Check in weniger als 10 Sekunden. Zusätzlich zeigt der eVO- Check bei fehlerhaften Verordnungen unmittelbar die Möglichkeiten der Korrektur für die Mitglieder des Bundesverbandes an.

Als Testfunktion zum „Üben“ steht allen Therapeuten der thevea eVO-Check bereits ab dem 15.12.2020 live zur Verfügung. So können sich alle Anwender rechtzeitig vor dem Start der neuen Heilmittelverordnung mit den Funktionen bestens vertraut machen können.

Weitere Informationen dazu gibt es hier.

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