Bundesverband für Podologie nun auch stellungnahmeberechtigt bei Disease-Management-Programmen (DMP) für Diabetes mellitus Typ 1 und 2

Ende Juni erhielt der Bundesverband für Podologie wieder positive Nachrichten vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Nach seiner Anerkennung als stellungnahmeberechtigte Organisation für den Erlass der Heilmittelrichtlinie wird der Bundesverband nun auch beim Erlass von Richtlinien für die Behandlung von Diabetes Mellitus Typ 1 und 2 zwingend gehört werden. Rechtsgrundlage ist § 137 f Abs. 2 Satz 5 SGB V, wonach der G-BA vor Erlass von Richtlinien zur Ausgestaltung von Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer die Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss und diese in seine Entscheidungen einzubeziehen hat.

Die Regelungen über Strukturierte Behandlungsprogramme (auch: Chronikerprogramme oder Desease-Management-Programme DMP) stellen als leitliniengestützte und integrierte Behandlungsprogramme die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung her und verbessern diese. Im Prozess ihrer Ausarbeitung ist es deshalb unerlässlich, dass die wissenschaftlichen Fachgesellschaften wie die Spitzenvertretungen der Leistungserbringer ihre theoretischen wie praktischen Erkenntnisse einbringen. Der Bundesverband wird hier über die zum Teil jahrzehntelange Erfahrung seiner Mitglieder das Spezialwissen zur Behandlung des diabetischen Fußsyndroms fruchtbar machen, über welches nur ausgebildete Podologinnen und Podologen verfügen können.

In seiner Anerkennung des Bundesverbandes für Podologie unterstreicht der G-BA, dass der Bundesverband die Interessen der Heilmittelerbringer im Bereich Podologie wahrnimmt, indem er sich für die Vertretung dieser Berufsgruppe sowie die Förderung und Weiterentwicklung des Berufsbildes einsetzt. Ferner unterstützt er nach ausdrücklicher Feststellung des G-BA die wissenschaftliche Aufarbeitung und die Entwicklung von Leitlinien in Diagnostik und Therapie im Bereich der Podologie.

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