Bundesverband für Podologie lässt private Schulungen für angebliche medizinische Fußpflege verbieten

Der Bundesverband für Podologie hat am 21.11.2020 gegenüber privaten Anbietern von Schulungen für angebliche medizinische Fußpfleger ein wettbewerbsrechtliches Verbot durchgesetzt. Leider kommt es immer wieder vor, dass private Schulen oder einzelne Berufsträger Kurse anbieten, die Kenntnisse im Bereich kosmetischer Fußpflege vermitteln sollen. Diese werden dabei mitunter als Kurse im Bereich „medizinischer Fußpflege“ beworben, was unzulässig ist. Denn nur gemäß den Bestimmungen des Podologengesetzes ausgebildete und anschließend staatlich geprüfte Personen dürfen unter den Voraussetzungen des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) medizinisch indizierte Behandlungen vornehmen.

Umso wichtiger ist es, eine klare Abgrenzung in den Bezeichnungen einzuhalten. Kosmetische Fußpfleger dürfen im Bereich der Gesunderhaltung gesunder Füße handeln; insoweit ist ihre Tätigkeit sinnvoll und angemessen. Medizinisch indizierte Maßnahmen am Fuß sind dagegen ausgebildeten Podologen vorbehalten. Der Bundesverband für Podologie setzt sich im Interesse der Therapeuten wie der Patienten für ein klares Auftreten am Markt ein - notfalls auch mit Mitteln des Rechts!

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