Bundesverband für Podologie erhält Zertifikat zum Qualifizierten Wirtschaftsverband

Mit Bescheid vom 29.11.2021 hat das Bundesamt für Justiz dem Bundesverband für Podologie e.V. bescheinigt, dass der Bundesverband in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen wird. Damit erhält der Bundesverband für Podologie die Befugnis nach § 8b Abs. 3 UWG, wettbewerbswidriges Verhalten in dem ihm satzungsgemäß zugewiesenen Bereich zu ahnden.

Für die Förderung der beruflichen Interessen von Podologinnen und Podologen ist diese Befugnis von immenser Bedeutung, weil der Bundesverband, ohne dass sich einzelne Berufsträger als Antragsteller oder Kläger für Verfahren zur Verfügung stellen müssten, unlautere und berufsschädigende Verhaltensweisen zur rechtlichen und ggf. gerichtlichen Prüfung bringen kann.

Der Bundesverband für Podologie ist dabei der erste Verband im Bereich Gesundheit, der als qualifizierter Wirtschaftsverband anerkannt wurde. Insbesondere ist er der erste Heilmittelerbringerverband, der diese Bescheinigung erhält.

Die Qualifikation wird nach den strengen Prüfkriterien des Bundesamts für Justiz nur solchen Verbänden zugesprochen, die sich nachweislich für die werblichen Interessen ihrer Mitglieder einsetzen, zum Beispiel durch Schulungen, fortlaufende Rechtsberatung im Bereich des Wettbewerbsrechts und ggf. Verfolgung von unlauteren, den Berufsstand schädigenden Verhaltensweisen.

Dr. Karin Althaus-Grewe, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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