Bundesverband für Podologie als Qualifizierter Wirtschaftsverband erneut bestätigt

Das Bundesamt für Justiz hat zwei Jahre nach erstmaliger Listung als Qualifizierter Wirtschaftsverband den Bundesverband für Podologie routinemäßig auf das Vorliegen aller wettbewerbsrechtlichen Anforderungen überprüft und das Vorliegen der Voraussetzungen als Qualifizierter Wirtschaftsverband bestätigt.

Der Bundesverband für Podologie ist der einzige Berufsverband im Bereich der gesamten Heilmittelerbringung, der diesen wichtigen Status zugesprochen bekommen hat. Er ist damit berechtigt, unlautere geschäftliche Handlungen Dritter im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben zur Wahrung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu ahnden und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Wettbewerbsverfahren
Aktuell lässt der Bundesverband für Podologie prüfen, ob die Schulung von Personen zu „Fachfußpflegern - ärztlich geprüft“ zulässig ist. Ferner, ob kosmetische Mittel zur Anwendung im heilkundlichen Bereich mit der Angabe „Von Podologen getestet“ beworben werden dürfen. In beiden Fällen handelt es sich um Musterverfahren von bundesweiter Bedeutung.

Zurück