Bundestag beschließt Verschiebung der TI-Anbindungsfrist

Der Bundestag hat am 6. November 2025 mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ die Verschiebung der der TI-Anbindungsfrist auf den 1. Oktober 2027 beschlossen. Grund dafür ist die verzögerte Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung.

Für viele Kolleginnen und Kollegen steht der Mehrwert der TI-Anbindung in engem Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Heilmittelverordnung. Nach dem derzeitigen Planungs- und Entwicklungsstand der elektronischen Heilmittelverordnung ist frühestens Ende 2027 mit einer ersten Erprobung zu rechnen.

Noch nicht angeschlossene Podologiepraxen sollten die Verschiebung der Anbindungsfrist als Vorbereitungszeit nutzen, um optimale technische und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen.

Eine Anbindung an die TI kann jederzeit freiwillig erfolgen. Als nutzbare Dienste stehen der TI-Messenger (TIM), der sichere E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Seit Oktober 2025 ist das Antragsportal des GKV Spitzenverbandes zur Beantragung der Refinanzierung der Anschluss- und Betriebskosten online.

Der Bundesverband für Podologie bietet seinen Mitgliedern Informationsveranstaltungen zur TI und steht bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

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