Bund und Länder synchronisieren Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus
Nach einer Woche mit sehr viel Unsicherheit, bedingt durch die unterschiedliche Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben sich heute die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder im Grundsatz auf eine einheitliche Anwendung der Maßnahmen in ganz Deutschland geeinigt.
Mit einem Kontaktverbot soll das öffentliche Leben für die kommenden zwei Wochen vertretbar heruntergefahren werden. Dies beinhaltet z.B. einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen zwei Personen in der Öffentlichkeit, sofern sie nicht zum eigenen Haushalt gehören. Der Weg zur Arbeit, zum Einkauf oder zur medizinischen Versorgung ist möglich.
Zur medizinischen Versorgung tragen auch die podologischen Praxen bei. Die Maßnahmen erlauben eindeutig medizinisch notwendige Behandlungen unter Beachtung der hygienischen Maßnahmen und dem Schutz der Mitarbeiter und Patienten. Nach unserer Auffassung gehören dazu Patientinnen und Patienten mit einer Heilmittelverordnung, einem BG- oder einem Privatrezept, aber auch mit akuten oder bei Nichtbehandlung wiederkehrenden Schmerzen bzw. wenn ohne Behandlung eine Verschlechterung des Zustands zu erwarten ist.
Von Schließungen betroffen sind u.a. gewerbliche Dienstleistungen der Körperpflege und Wellness, wie Friseur, Tattoostudios, Kosmetik und ähnliche.
Am Montag, 23.03.2020 berät die Bundesregierung in einer Kabinettssitzung über wirtschaftliche Hilfen.
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