Vertreter der drei maßgeblichen Podologie-Verbände trafen sich am 30. und 31. Oktober 2021 in Tübingen, um Inhalte und Einzelheiten zur Gestaltung eines Vertrages nach § 125a SGB V gemeinsam auszuarbeiten.
In einem harmonischen und kollegialen Miteinander wurden die einzelnen Komponenten, wie beispielsweise Begriffsbestimmungen, Umfang der Diagnosegruppen, Dauer von Therapie und Frequenzen der Behandlungseinheiten, Richtwerte zur Versorgungsgestaltung sowie weitere Themen intensiv mit Unterstützung der anwesenden Rechtsberater besprochen und einvernehmlich fixiert.
Im nächsten Schritt erfolgt nun eine vertragliche Ausgestaltung, die dann noch vor Weihnachten dem GKV-Spitzenverband vorgelegt werden soll.