Bayern: Testpflicht für ungeimpfte Besucher und Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen

In Bayern werden laut Pressemitteilung der Bayrischen Staatsregierung vom 28. Juli 2021 die Corona-Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen verschärft: Ab dem 16. August 2021 wird eine Testpflicht für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen eingeführt, die weder vollständig geimpft oder genesen sind.

Die Testpflicht gilt für alle ungeimpften und nicht genesenen Besucher*innen. Nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter*innen müssen sich zwei Mal pro Woche testen lassen.

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