Ausnahmeregelungen für Heilmittelleistungen

Aufgrund der mit der Epidemie einhergehenden Einschränkungen des täglichen Lebens haben die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen vom 16.03.2020, 15 Uhr angepasst. Sie erklären damit ihre Bereitschaft, zeitlich befristet von den bisherigen Regelungsvorgaben der Versorgung mit Heilmitteln abzuweichen.

Ziel ist es, die Heilmittel-Versorgung auch in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten.

  • Die Erbringung der Therapie kann flexibler gestaltet und unnötige Arztkontakte sollen vermieden werden. Dazu bleiben einige Vorgaben der Heilmittelrichtlinien ausgesetzt.
  • Der Behandlungsbeginn kann bei allen ab 18.02.2020 ausgestellten Verordnungen auch nach der 28 Tage-Frist oder nach einem eingetragenen spätesten Behandlungsbeginn erfolgen.
  • Wird die Behandlung für einen längeren, über die Frequenz hinausgehenden Zeitraum unterbrochen, wird die Unterbrechung nicht geprüft. Der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.
  • Notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen einer Heilmittelverordnung können mit Ausnahme des Heilmittels und der Verordnungsmenge vom Leistungserbringer selbst vorgenommen werden. Eine Bestätigung der Änderung durch den Vertragsarzt/Vertragsärztin oder eine Rücksprache sind nicht erforderlich. Die Änderungen sind auf der Rückseite mit Datum und Handzeichen kurz zu begründen. Dies gilt für alle Verordnungen, unabhängig von dem Ausstellungsdatum, welche noch nicht abgerechnet sind.
  • Eine Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen ist einmalig möglich. Die Teilabrechnung erfolgt mit dem Original, die Abrechnung der weiteren Behandlungen erfolgt auf einer Kopie.
  • Alle Verordnungen können zeitnah - also auch mehr als einmal pro Monat - abgerechnet werden.

Die Regelung gilt vorerst für alle Behandlungen, die bis einschließlich 30.04.2020 durchgeführt werden.

Die aktuellen Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 vom 18.03.2020, 18 Uhr sind als Anlage beigefügt und ersetzen die Empfehlungen vom 16.03.2020, 15 Uhr.


Download: "Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) Stand: 18. März 2020 / 18.00 Uhr" - Schreiben der Kassenverbände auf Bundesebene

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