Meldepflicht der Praxis- und Personaldaten

Der GKV Spitzenverband informierte darüber, dass die zu veröffentlichenden Daten der zugelassenen Heilmittelerbringer in der Heilmittelerbringerliste bislang nur knapp 30 Prozent betragen.

Sofern Sie noch keine Meldung vorgenommen haben, bitten wir Sie, dies zeitnah nachzuholen und verweisen in diesem Zusammenhang auf die vertragliche Meldepflicht gemäß § 11 Abs. 8 des Podologievertrags. Demnach haben zugelassene Leistungserbringer sicherzustellen, dass die nachfolgend aufgeführten Daten den zuständigen ARGEn Heilmittel stets aktuell vorliegen. Folgende Angaben sind zu melden:

  • Heilmittelbereich
  • Name der Praxis
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail (optional)
  • Homepage (optional)
  • Barrierefreiheit (ja/nein) (optional)
  • rollstuhlgerechter Zugang (ja/nein) (optional)
  • Angaben zu § 125a SGB V

Der GKV-Spitzenverband hat einheitliche Meldebögen zur Generierung dieser Daten erstellt und bietet an, diese zu nutzen (s. Anlage). Alternativ können Sie das für Ihr Bundesland zuständige Zulassungsportal unter dem Link https://www.zulassung-heilmittel.de/ nutzen und die Aktualisierung Ihrer Daten dort selbstständig vornehmen.

Weiterhin weist der GKV-Spitzenverband darauf hin, dass die vertragliche Pflicht zur Meldung des Fachpersonals, einschließlich diesbezüglicher Änderungen, gemäß des § 3 Abs. 5 des Podologievertrags besteht und diese Daten umgehend an die ARGE Heilmittel des jeweiligen Bundeslandes zu übermitteln sind. Hierfür steht kein einheitlicher Meldebogen zur Verfügung. Zu melden sind:

  • die Qualifikation der Leistungserbringer
  • deren Vor- und Nachnamen
  • deren Initialen, sowie das Geburtsdatum
  • die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden
  • der Ort der schwerpunktmäßigen Tätigkeit (Praxis, Hausbesuch)    

Meldebogen ARGE Heilmittel 

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