Bundesverband für Podologie wirkt in den Arbeitsgemeinschaften der maßgeblichen Verbände mit

Auf Initiative der Spitzenverbandes der Heilmittelerbringer (SHV) fanden sich die maßgeblichen Verbände aller Heilmittelbereiche zusammen und gründeten fünf Arbeitsgemeinschaften (AG´s). Ziel der AG´s ist es, für die Umsetzung der Aufgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gemeinsam Strategien und einen breiten Konsens zu entwickeln, um optimal vorbereitet und abgestimmt in die anstehenden Vertragsverhandlungen mit dem GKV Spitzenverband eintreten zu können. Für die Podologie agieren der Bundesverband für Podologie, der Verband Deutscher Podologen und der Deutsche Verband für Podologie gemeinschaftlich.

Auch Sie sich als PraxisinhaberInnen können sich aktiv einbringen - erfahren Sie hier mehr:

Gutachten

In einem ersten Schritt wird als Grundlage für die anstehenden Vergütungsverhandlungen gemeinschaftlich ein betriebswirtschaftliches Gutachten erstellt, welches die Situation in den Praxen zum Gegenstand hat. Um eine breite Datenbasis zu erhalten, geht dem eine Umfrage voraus, die die aktuelle wirtschaftliche Situation und den weiteren Bedarf abbildet der podologischen Praxen abbildet.

Umfrage

Zahlen, Daten, Fakten – sie sind das A und O einer jeden Verhandlung: Anfang September startet unter allen Praxen eine Umfrage zu ihrer betriebswirtschaftlichen Situation. Neben allgemeinen Fragen, bspw. zum Standort, den Arbeitszeiten und betriebswirtschaftlichen Daten wird auch zwischen den verschiedenen Heilmitteldisziplinen unterschieden. Zu den speziellen podologischen Themen gehört u.a. der Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung, der Hygieneaufwand, fehlerhafte Verordnungen und vieles mehr.

mitmachen

Wer kann mitmachen? JEDE/R PraxisinhaberIn, denn: Ihre Unterstützung ist wertvoll und Ihr Geld wert! Je mehr sich beteiligen, umso mehr Daten zusammengetragen werden, umso aussagekräftiger fällt das Gutachten aus und umso besser ist die Argumentation in der Vergütungsverhandlung.

anonym

Die Umfrage wird Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) unter Leitung von Prof. Günter Neubauer (ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen) durchgeführt und das selbstverständlich anonym. Ihre Angaben werden ausschließlich durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des IfG unter Beachtung des Datenschutzes verarbeitet und ausgewertet. Die beteiligten Verbände haben keinen Einblick in die Datenverarbeitung des IfG.

wichtig

Für die Umfrage wird insbesondere die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bzw. die Einnahmen-/Überschussrechnung (EÜR) der Praxis für das Jahr 2018 benötigt. Zur Vorbereitung bitten wir alle Praxisinhaber, mit ihrem Steuerberater den Jahresabschluss 2018 bis Ende August dieses Jahres zu planen. Auch auf die Zeiterfassung der Vor- und Nachbereitung können Sie sich schon jetzt vorbereiten und die durchschnittliche Dauer der Dokumentation, der Aufbereitung von Instrumenten und Räumen sowie weiteren Nebentätigkeiten erfassen.

Weiter Informationen folgen oder fragen Sie uns einfach.

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