Antrag auf Gesetzesänderung zur TI-Anbindungspflicht 01.01.2026
Die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion haben heute verschiedene Änderungsanträge zum Bürokratieentlastungsgesetz für die Pflege eingebracht. Ein Änderungsantrag sieht die Verschiebung der verpflichtenden TI-Anbindung für Heilmittelerbringer nach § 360 Absatz 8 SGB V vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 vor. Eine Begründung dafür ist die Verspätung der elektronischen Heilmittelverordnung.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Antrag der Regierungsfraktionen die erforderliche Mehrheit erhält. Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung aufgrund des kleinen Zeitfensters schnell getroffen wird.
Bereits im Mai 2025 hatten der Bundesverband für Podologie e.V., der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V., der Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie, der Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. und der Deutscher Verband Ergotherapie e.V. das Bundesministerium für Gesundheit auf die Notwendigkeit der Fristverschiebung hingewiesen.
Auf bereits angebundene Praxen und die Refinanzierung der Anbindungskosten hat diese Entscheidung keine Auswirkungen.
Wir informieren Sie, sobald uns weitere Informationen vorliegen.