Allgemeiner Ratgeber für die podologische Praxis

Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich grundsätzlich auf die Möglichkeit der notwendigen medizinischen Versorgung im Heilmittelbereich geeinigt. Im Ergebnis können alle podologischen Praxen geöffnet bleiben, wobei es in den Bundesländern unterschiedliche Auslegungen zum Tätigkeitsumfang gibt. So gibt es bspw. in Mecklenburg-Vorpommern bislang keine Beschränkungen auf ärztliche Verordnungen, in anderen Bundesländern muss die Versorgung auf ärztliche Verordnungen und medizinisch notwendige Behandlungen und in einigen wenigen Ländern ausschließlich auf ärztliche Verordnungen oder Notfälle begrenzt werden. Wir haben heute noch einmal alle Landesregierungen und die Gesundheitsministerin angeschrieben und um klare Formulierungen gebeten. Die Rückmeldungen stehen noch aus.

Unseren Mitgliedern haben wir heute per E-Mail einen allgemeinen Ratgeber für die derzeit besonderen Anforderungen in den podologischen Praxen zugesandt. Außerdem steht der Ratgeber im Mitgliederbereich unter „Corona“ zum Download zur Verfügung.

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