Aktualisierung Testpflicht / Impfstatus

Entsprechend der neuerlichen Anpassungen der Corona-Schutzverordnungen haben wir die Übersicht zur Testpflicht in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. Ergänzend wurde eine Spalte zur Testpflicht bzw. zum Testangebot für Mitarbeiter angefügt.

Die aktualisierte Übersicht ist für unsere Mitglieder im Mitgliederbereich unter der Rubrik Corona-Virus hinterlegt.

In bestimmten Branchen dürfen Arbeitgeber mit Wirkung vom 15.09.2021 den Impf- bzw. Immunitätsstatus ihrer Mitarbeiter in Bezug auf Covid-19 abfragen und Mitarbeiter sind zur Auskunft verpflichtet. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Antrag des Bundestages zugestimmt. Die Auskunftspflicht gilt z.B. für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in Pflegeeinrichtungen – nicht jedoch in Podologiepraxen.

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