Achtung bei Terminen für Produktpräsentationen

Zurzeit erhalten wir häufiger Hinweise, dass Handelsvertreter unter dem Vorwand der unverbindlichen Produktpräsentation Termine in Podologiepraxen vereinbaren, es sich dabei in Wirklichkeit aber um Vertragsabschlüsse zum Kauf / zur Bestellung des Produkts handelt. Unter Vorspiegelung der Unverbindlichkeit wurden Daten des Praxisinhabers aufgenommen und eine Unterschrift unter ein vermeintliches Angebot, das sich im Nachgang als Vertrag entpuppte, erbeten. Nicht selten wird dabei die Tageshektik („eben mal zwischen zwei Patienten“) ausgenutzt, um eine schnelle Unterschrift zu ergattern.

Ist erst einmal eine solche Unterschrift unter einen Vertrag – wenn auch unwissentlich – gesetzt, so ist diese auch bindend. Anders als beim Verbraucherschutz nach § 355 BGB, der für den Privatbereich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht vorsieht, ist ein Widerruf für Vertragsabschlüsse mit ausdrücklich beruflichem bzw. unternehmerischem Hintergrund ausgeschlossen. Als Unternehmer gelten Gewerbetreibende, Selbständige und auch Existenzgründer.

Bitte beachten Sie: Für reine Produktpräsentationen und / oder unverbindliche Angebote ist Ihre Unterschrift nicht nötig, auch nicht zur „Bestätigung des Vertreterbesuchs“!

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