Änderung IfSG - Test- und Impfpflicht

Im Rekordtempo wurde am 10. Dezember 2021 eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag beschlossen, am gleichen Tag stimmte der Bundesrat zu.


Die wesentlichen Änderungen betreffen die Präzisierung der Testpflichten, die Klarstellung hinsichtlich der Begleitpersonen und die Einführung der Impfpflicht ab Mitte März 2022 für alle Personen, die u.a. in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Heilmittelpraxen tätig sind.

Für unsere Mitglieder steht ein Überblick im Mitgliederbereich bereit.

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