Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Wie das Bundesverwaltungsamt informierte, werden zum 01.01.2022 leistungsrechtliche Änderungen der Beihilfe beabsichtigt. Davon umfasst ist auch die Anpassung des Heilmittelverzeichnisses. In Anlehnung an die Positionen der gesetzlichen Krankenkassen werden die Leistungen der Beihilfe künftig in podologische Behandlung klein und groß sowie der Befundposition je Behandlung abgebildet.

Beihilfeberechtigte erhalten ab 01.01.2022 für die kleine Behandlung 30,70 Euro, für die große Behandlung 44,00 Euro sowie 3,00 Euro Befundung pro Behandlung. Die Erstattungssätze der Spangenbehandlungen bleiben unverändert.

Für unsere Mitglieder steht eine Übersicht der beilhilfefähigen Leistungen im Mitgliederbereich bereit.

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