Schulgeldfreiheit für Podologen in Mecklenburg-Vorpommern

Heute erhielten wir vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern die Nachricht, dass nun auch die Podologieausbildung von der Schulgeldfreiheit umfasst ist. Die Podologieausbildung wurde in die Förderrichtlinie aufgenommen, sodass die Podologieschule die Mittel nun in Anspruch nehmen kann.

Nachdem Ende 2023 bekannt wurde, dass die Podologie von der Förderung der Gesundheits- und Pflegeberufe ausgenommen wurde, haben wir das Ministerium umgehend auf den Missstand hingewiesen und den Gleichheitsgrundsatz angemahnt. Die daraufhin erfolgte Prüfung der Landesmittel führte nun zur Aufnahme der Podologie in die Förderrichtlinie.

 

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